SiGeKo – Baustellenkoordination
ab dem 15.06.2026!
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV – für sichere Bauprojekte in Hannover und der Region von der Planung bis zur Fertigstellung.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Baustellen mit besonderen Gefährdungen oder mehreren gleichzeitig tätigen Arbeitgebern einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Dieser begleitet das Bauvorhaben bereits in der Planungsphase und sorgt während der Ausführung für sichere Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen.
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Ein Koordinator muss bestellt werden, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden – oder wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV anfallen. Die Pflicht trifft den Bauherrn persönlich – und damit häufig Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und Gewerbetreibende.
Typische Einsatzbereiche
Wohnungsbau: Neubau und Sanierung von Wohn- und Mehrfamilienhäusern mit mehreren Gewerken im Hannoveraner Raum.
Gewerbe- und Industriebau: Komplexe Bauprojekte im gewerblichen und industriellen Bereich mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Tiefbau und Infrastruktur: Erschließungsmaßnahmen, Kanalbau und Straßenbauvorhaben der öffentlichen Hand in der Region.
Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Telefon: 01792184887
E-Mail: sirko@sicherheitsingenieurfricke.de