Arbeitsschutz-Analyse bei einem öffentlichen Entsorgungsbetrieb
Ausgangssituation
Ein kommunaler Zweckverband mit gut 2.000 Beschäftigten in der Region Hannover stand vor der Aufgabe, seinen Arbeitsschutz systematisch weiterzuentwickeln. Trotz vorhandener Ressourcen und eines funktionierenden Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fehlte eine strategische Verankerung des Arbeitsschutzes in der Führungsebene – ein Zustand, der sowohl Compliance-Risiken als auch ungenutztes Potenzial darstellte.
Die Verbandsgeschäftsführung beauftragte mich mit einer strukturierten IST-Analyse als Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung.
Vorgehen
Die Analyse basierte auf zwei anerkannten Instrumenten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Reifegradinstrument Arbeitsschutzmanagement
Bewertung von sieben Kernelementen der Arbeitsschutzorganisation auf drei Reifegradstufen – von punktuell erfüllt bis nahezu vollständig umgesetzt.
Kurz-Check Präventionskultur
Bewertung von sechs Handlungsfeldern der gelebten Sicherheitskultur, darunter Führungsverhalten, Fehlerkultur und Beschäftigtenbeteiligung.
Die Ergebnisse wurden der Verbandsgeschäftsführerin in einem strukturierten Gespräch präsentiert und anschließend in konkrete, priorisierte Maßnahmen überführt.
Ergebnisse der IST-Analyse
Die Analyse zeigte ein differenziertes Bild:
Stärken – Stufe III (umfassend erfüllt)
Unterstützung und Ressourcen: Personelle, finanzielle und sachliche Mittel für den Arbeitsschutz sind vorhanden.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Im Qualitätsmanagement verankert und aktiv gelebt.
Positives Betriebsklima und aktiver Personalrat als kulturelle Stärken.
Entwicklungsfelder – Stufe II (teilweise erfüllt)
Aufbauorganisation: Lücken bei der systematischen Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben.
Prozesse: Sicherheit und Gesundheit grundsätzlich integriert, aber nicht durchgängig umgesetzt.
Beschäftigtenbeteiligung: Vorhanden, aber ohne systematische Rückkopplung.
Gefährdungsbeurteilung: Verfahren vorhanden, nicht vollständig nach aktuellem Stand der Technik.
Dringlichster Handlungsbedarf – Stufe I
Führungsintegration: Weder eine Arbeitsschutzpolitik noch ein Leitbild oder vereinbarte Führungsziele im Arbeitsschutz waren vorhanden – ein erhebliches Compliance-Risiko gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG.
Maßnahmen und nächste Schritte
Aus der Analyse wurden drei priorisierte Handlungsfelder abgeleitet und gemeinsam mit der Geschäftsführung vereinbart:
- Sofortmaßnahme: Entwicklung einer Arbeitsschutzpolitik, eines Leitbilds und SMARTER Führungsziele – verantwortet von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführung, Meilenstein: Q3 2026.
- Kurzfristig: Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung und Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben – in Zusammenarbeit mit HR und Personalrat.
- Mittelfristig: Systematisches Lernen aus Beinahe-Unfällen (Fehlerkultur) sowie konsequente Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle Prozessbeschreibungen.
Mehrwert für den Auftraggeber
- Rechtssicherheit: Identifikation und Beseitigung eines konkreten Compliance-Risikos (§ 3 ArbSchG)
- Klarheit: Strukturierter Überblick über Stärken und Lücken – mit klarer Priorisierung statt diffusem Handlungsdruck
- Strategische Grundlage: Faktenbasierte Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführungsebene
- Akzeptanz: Einbindung von Personalrat, Führungskräften und Betriebsarzt von Beginn an
Arbeitsschutz ist keine Pflichtübung – er ist ein strategischer Erfolgsfaktor für jeden modernen, verantwortungsvollen Betrieb.