Neue Zusammenarbeit: Sicherheitstechnische Betreuung für aqua & waste International GmbH
25.09.2026 Sirko Fricke

Neue Zusammenarbeit: Sicherheitstechnische Betreuung für aqua & waste International GmbH

Ein SiFa-Wechsel klingt aufwendig – muss er aber nicht sein. Wie der Einstieg bei der aqua & waste International GmbH ablief und was zur Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 dazugehört.

Seit September 2026 begleite ich die aqua & waste International GmbH aus Hannover als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das Ingenieur- und Planungsbüro ist im Umweltschutz tätig, unter anderem in der Abwasser- und Schlammbehandlung sowie der Energie- und Biogastechnik – ein Umfeld, in dem sicherheitstechnische Themen weit über den klassischen Büroalltag hinausgehen, etwa bei Tätigkeiten auf Kläranlagen.

Was steckt hinter der „Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2“?

Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, sich sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreuen zu lassen (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 regelt, in welchem Umfang das geschehen muss – abhängig von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial. Zur Regelbetreuung gehören typischerweise:
- die Erstellung und laufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Unterweisungen der Mitarbeitenden
- Beratung bei neuen Tätigkeiten, Geräten oder Arbeitsplätzen

Wie der Einstieg bei aqua & waste ablief

Nach einem ersten Kennenlerngespräch stand direkt eine gemeinsame Begehung der Büroräume an. Dabei ging es weniger darum, bei null anzufangen, sondern die vorhandene Dokumentation zu sichten und gezielt die Punkte zu identifizieren, die Priorität haben. Die Begehung der Außenstelle folgt in einem separaten Termin.
Ein Wechsel der Sicherheitsfachkraft klingt oft aufwendiger, als er sein muss – mit einem strukturierten Erstgespräch und klaren Zuständigkeiten lässt sich der Übergang meist unkompliziert gestalten.

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