25.10.2026
Sirko Fricke
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 abgeschlossen. Was das für Betriebe bedeutet.
Von Mittwoch bis Freitag war ich bei der BG ETEM in Bad Münstereifel. Dort habe ich Lernfeld 6, den branchenspezifischen Teil der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 4 DGUV Vorschrift 2, absolviert. Der Schwerpunkt lag auf der Branche Fertigung. Die Lernerfolgskontrolle habe ich bestanden. Damit ist der Qualifizierungslehrgang abgeschlossen, dessen Lernfelder 1 bis 5 ich zuvor bei Sicherheitsingenieur.NRW durchlaufen hatte.
Was bedeutet das für Betriebe?
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Betriebe dabei, die Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen:
- Gefährdungsbeurteilung, passend zu Ihrem Betrieb
- Betriebsbegehungen mit konkreten, umsetzbaren Maßnahmen
- Unterweisungen und Dokumentation
- Beratung zu Arbeitsstätten, Maschinen, Gefahrstoffen und Brandschutz
Warum die Qualifizierung wichtig ist
Arbeitssicherheit ist kein Selbstzweck, sie schützt Menschen und hält Betriebe handlungsfähig. Ein strukturierter Lehrgang mit Lernerfolgskontrollen sorgt dafür, dass das Fachwissen belastbar ist und nicht nur auf Erfahrung beruht.
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Ich berate Betriebe, Praxen und Vereine in Hannover und der Region, pragmatisch und rechtssicher. Sprechen Sie mich an.
Kontakt: Sicherheitsingenieur Fricke, Großer Hillen 43, 30559 Hannover, Telefon 0179 2184887, sirko@sicherheitsingenieurfricke.de